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Zivilschutzbeuaftragter Leopold Pils informiert: Winterausrüstungspflicht

Vom 1. November 2010 bis zum 15. April 2011 gilt für Lenker von Personenkraftwagen und leichten Lastkraftwagen bis 3,5 Tonnen in Österreich die Winterausrüstungspflicht bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen.

Bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen, wenn eine Fahrbahn also mit Schnee, Schneematsch oder Eis bedeckt ist, sind Winterreifen für alle Kraftwagen Pflicht.

 

Um einer Strafe bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen zu entgehen, ist es daher wichtig, dass die verwendeten Reifen (Schnee- und Matschreifen) mit „M+S“, „M.S.“ oder „M&S“ gekennzeichnet sind. Die Mindestprofiltiefe eines Winterreifens beträgt 4 Millimeter. Wird die Mindestprofiltiefe während winterlichen Fahrbahnverhältnissen unterschritten, kann man trotz der M+S Kennzeichnung bestraft werden.

 

Diese Tipps sollten Sie vor allem bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen beachten:

  • Geschwindigkeit reduzieren
  • Auf Ihr Reifenprofil achten (mindestens 4mm)
  • Defensiv fahren
  • Abstand zum vorherigen Fahrzeug vergrößern
  • Vorsicht beim Bremsen, besonders in Kurven

 

Was tun wenn Verkehrsschilder vom Schnee bedeckt sind?

  • Sind Verkehrsschilder und Bodenmarkierungen unterm Schnee nicht zu erkennen, gelten die allgemeinen Verkehrsregeln.
  • Wichtig ist die Form des Verkehrsschildes. Ist diese drei- oder acht-eckig bedeutet dies „Vorrang geben“ oder „Halt“.

 

Hier noch einige Tipps, wenn Sie eine lange Autofahrt planen:

  • Nehmen Sie reichlich Flüssigkeit mit
  • Achten Sie auf Ihren Tank. Wenn Ihnen der Kraftstoff ausgehen sollten, funktioniert auch Ihre Heizung nicht mehr
  • Nehmen Sie eventuell eine Decke mit
  • Denken Sie an Ihre Warnwesten
  • Tragen Sie ein Mobiltelefon mit sich
  • Vergewissern Sie sich, das ausreichend Frostschutzmittel in Ihrem Scheibenwischbehälter vorhanden ist

Informationen stammen vom Zivilschutzverband.

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