Informationen zur Wahlkarte-Gemeinde-Wahl

Informieren Sie sich hier über die Möglichkeit der Briefwahl/Wahlkarte.

Aktives WahlrechtWahlberechtigt ist jeder österreichische Staatsbürger und jeder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, der spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen ist und in der Gemeinde seinen ordentlichen Wohnsitz hat. Ausstellung einer Wahlkarte/Briefwahl
NEU!!!: ANTRÄGE finden Sie auf der Homepage: www.hafnerbach.gv.at
Sollten Sie sich am Wahltag an einem anderen Ort als in Ihrer Heimatgemeinde aufhalten oder aus gesundheitlichen Gründen kein Wahllokal aufsuchen können, so ist eine Wahl nur mittels Wahlkarte möglich!
Die Ausstellung der Wahlkarte ist bei der Gemeinde bis spätestens am vierten Tag vor dem Wahltag schriftlich oder spätestens am zweiten Tag (23.01.2015) vor dem Wahltag, bis 12.00 Uhr, mündlich zu beantragen. Eine telefonische Beantragung ist nicht zulässig. Ebenfalls bis zum letztgenannten Zeitpunkt kann ein schriftlicher Antrag gestellt werden, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist. Der mündliche Antrag ist PERSÖNLICH bei der Gemeinde zu stellen; die Identität ist durch ein Dokument nachzuweisen. PERSÖNLICH bedeutet, dass der Antragsteller SELBST im Gemeindeamt erscheint und dort den Antrag stellt. Die Identität muss AUSNAHMSLOS durch ein Dokument nachgewiesen werden (Führerschein, Reisepass, etc.) Beim schriftlichen Antrag ist die Identität entweder  * durch Angabe der Passnummer oder
 * Buchstaben/Ziffernkombination der „Wählerverständigungskarte“ welche Mitte Jänner 2015 postalisch an Sie ergeht wird oder
 * durch Anschluss einer Kopie des Reisepasses oder
 * der Kopie einer Urkunde bzw. amtlichen Bescheinigung oder
 * im Fall einer elektronischen Einbringung auch durch eine qualifizierte elektronische Signatur glaubhaft zu machen. Die Wahlkarte wird eingeschrieben und nachweislich an die im Antragsformular angegebene Adresse geschickt oder kann persönlich (gegebenenfalls auch mit Vollmacht – diese finden Sie auch auf unserer Homepage!) abgeholt werden. Wahlsprengel- Wahllokale – Wahlzeit:
Sprengel 1 Hafnerbach   08.00 – 13.00 Uhr
Gemeindeamt Hafnerbach  Kirchenplatz 4, 3386 Hafnerbach (barrierefrei) Sprengel 2 Wimpassing  08.00 – 13.00 Uhr
Gasthof Dangl   Dunkelsteiner Str. 7, 3386 Wimpassing (barrierefrei) Sprengel 3 Sasendorf   08.00 – 12.00 Uhr
ehem. FF-Depot/Atelier  Josef Berger-Str. 1, 3386 Sasendorf (NICHT barrierefrei!!!) Sprengel 4 Ortschaften  08.00 – 13.00 Uhr 
Volksschule   Museumstraße 43, 3386 Hafnerbach (barrierefrei)