Aktives WahlrechtWahlberechtigt ist jeder österreichische Staatsbürger und jeder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, der spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen ist und in der Gemeinde seinen ordentlichen Wohnsitz hat. Ausstellung einer Wahlkarte/Briefwahl
NEU!!!: ANTRÄGE finden Sie auf der Homepage: www.hafnerbach.gv.at Sollten Sie sich am Wahltag an einem anderen Ort als in Ihrer Heimatgemeinde aufhalten oder aus gesundheitlichen Gründen kein Wahllokal aufsuchen können, so ist eine Wahl nur mittels Wahlkarte möglich!
Die Ausstellung der Wahlkarte ist bei der Gemeinde bis spätestens am vierten Tag vor dem Wahltag schriftlich oder spätestens am zweiten Tag (23.01.2015) vor dem Wahltag, bis 12.00 Uhr, mündlich zu beantragen. Eine telefonische Beantragung ist nicht zulässig. Ebenfalls bis zum letztgenannten Zeitpunkt kann ein schriftlicher Antrag gestellt werden, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist. Der mündliche Antrag ist PERSÖNLICH bei der Gemeinde zu stellen; die Identität ist durch ein Dokument nachzuweisen. PERSÖNLICH bedeutet, dass der Antragsteller SELBST im Gemeindeamt erscheint und dort den Antrag stellt. Die Identität muss AUSNAHMSLOS durch ein Dokument nachgewiesen werden (Führerschein, Reisepass, etc.) Beim schriftlichen Antrag ist die Identität entweder * durch Angabe der Passnummer oder
* Buchstaben/Ziffernkombination der „Wählerverständigungskarte“ welche Mitte Jänner 2015 postalisch an Sie ergeht wird oder
* durch Anschluss einer Kopie des Reisepasses oder
* der Kopie einer Urkunde bzw. amtlichen Bescheinigung oder
* im Fall einer elektronischen Einbringung auch durch eine qualifizierte elektronische Signatur glaubhaft zu machen. Die Wahlkarte wird eingeschrieben und nachweislich an die im Antragsformular angegebene Adresse geschickt oder kann persönlich (gegebenenfalls auch mit Vollmacht – diese finden Sie auch auf unserer Homepage!) abgeholt werden. Wahlsprengel- Wahllokale – Wahlzeit:
Sprengel 1 Hafnerbach 08.00 – 13.00 Uhr
Gemeindeamt Hafnerbach Kirchenplatz 4, 3386 Hafnerbach (barrierefrei) Sprengel 2 Wimpassing 08.00 – 13.00 Uhr
Gasthof Dangl Dunkelsteiner Str. 7, 3386 Wimpassing (barrierefrei) Sprengel 3 Sasendorf 08.00 – 12.00 Uhr
ehem. FF-Depot/Atelier Josef Berger-Str. 1, 3386 Sasendorf (NICHT barrierefrei!!!) Sprengel 4 Ortschaften 08.00 – 13.00 Uhr
Volksschule Museumstraße 43, 3386 Hafnerbach (barrierefrei)
Informationen zur Wahlkarte-Gemeinde-Wahl
Informieren Sie sich hier über die Möglichkeit der Briefwahl/Wahlkarte.
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